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   LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2013 - 5 TaBV 6/13   

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LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2013 - 5 TaBV 6/13 (https://dejure.org/2013,26316)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.08.2013 - 5 TaBV 6/13 (https://dejure.org/2013,26316)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. August 2013 - 5 TaBV 6/13 (https://dejure.org/2013,26316)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 2 GG, Art 1 GG, § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG, § 77 BetrVG, § 75 Abs 2 BetrVG
    Einigungsstellenspruch - Kameraüberwachung zur Steuerung operativer Abläufe

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Anfechtung, Betriebsvereinbarung, Kameraeinsatz, Betriebsabläufe (Steuerung), Persönlichkeitsrecht, Verletzung der Persönlichkeit, Verhältnismäßigkeit

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kameraüberwachung ohne Speicherung der Daten zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kameraüberwachung zur reinen Steuerung von operativen Betriebsabläufen ohne Datenspeicherung ist zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kameraüberwachung zur reinen Steuerung von operativen Betriebsabläufen ohne Datenspeicherung ist zulässig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 577
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2013 - 5 TaBV 6/13
    Das gilt auch für den Spruch einer Einigungsstelle (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 a der Gründe mwN).

    Auch unterfällt nicht erst die Verwertung, sondern bereits die Herstellung von Abbildungen dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 b der Gründe mwN).

    Das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedarf dabei unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung in besonderem Maße des Schutzes (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I 2 d cc der Gründe; BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - BVerfGE 65, 1, 42, zu C II 1 a der Gründe).

    Die mit der elektronischen Datenverarbeitung grundsätzlich verbundenen technischen Möglichkeiten, Einzelangaben über eine Person unbegrenzt zu speichern sowie jederzeit abzurufen, sind geeignet, bei den betroffenen Personen einen psychischen Anpassungsdruck zu erzeugen, durch den sie in ihrer Freiheit, ihr Handeln aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu gestalten, wesentlich gehemmt werden (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I 2 d cc der Gründe; BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - aaO, zu C II 1 a der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 64, NJW 2008, 1505) .

    Zu den Normen, die das Persönlichkeitsrecht einschränken können, gehören auch die von den Betriebsparteien im Rahmen ihrer Regelungskompetenz geschlossenen Betriebsvereinbarungen (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 BAGE 111, 173, zu B I 2 c der Gründe mwN).

    Dieser Grundsatz konkretisiert die den Betriebsparteien nach § 75 Abs. 2 BetrVG auferlegte Verpflichtung (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 d der Gründe mwN).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist entgegen einer im Schrifttum an der Rechtsprechung des Senats geäußerten Kritik (vgl. Ehmann Anm. BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 41) dogmatisch geboten.

    Indem § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG Arbeitgeber und Betriebsrat verpflichtet, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen, "implantiert" die Bestimmung die sich aus Art. 2 Abs. 1 GG ergebenden Bindungen der staatlichen Gewalt in das Betriebsverfassungsrecht (Bender Anm. BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 2).

    Der Gesetzgeber genügt seiner Pflicht, die einzelnen Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zu bewahren, indem er den Betriebsparteien eine Schutzpflicht hinsichtlich der freien Entfaltung der Persönlichkeit auferlegt (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I 2 a der Gründe).

    d) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die von den Betriebsparteien bzw. der Einigungsstelle getroffene Regelung geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 d der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 163, NJW 2008, 1505) .

    Dabei steht den Betriebsparteien und der Einigungsstelle - ebenso wie in einer vergleichbaren Situation dem Gesetzgeber - ein gewisser Beurteilungsspielraum zu (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 d aa der Gründe).

    Auch insoweit haben Betriebsparteien und Einigungsstelle einen gewissen Beurteilungsspielraum (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 d bb der Gründe).

    Um das festzustellen, bedarf es einer Gesamtabwägung der Intensität des Eingriffs und des Gewichts der ihn rechtfertigenden Gründe (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 d cc der Gründe mwN; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und 1 BvR 1254/07 - Rn. 168, NJW 2008, 1505).

    Maßgeblich sind vielmehr die Gesamtumstände (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO).

    Das Gewicht der Beeinträchtigung hängt ua. davon ab, ob die Betroffenen als Personen anonym bleiben, welche Umstände und Inhalte der Kommunikation erfasst werden und welche Nachteile den Grundrechtsträgern aus der Überwachungsmaßnahme drohen oder von ihnen nicht ohne Grund befürchtet werden (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO; BVerfG 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 - und - 1 BvR 1084/99 - BVerfGE 109, 279, 353, zu C II 3 b ee (4) (a) der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 80, NJW 2008, 1505) .

    Die Intensität der Beeinträchtigung hängt ferner maßgeblich von der Dauer und Art der Überwachungsmaßnahme ab (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2013 - 5 TaBV 6/13
    Die mit der elektronischen Datenverarbeitung grundsätzlich verbundenen technischen Möglichkeiten, Einzelangaben über eine Person unbegrenzt zu speichern sowie jederzeit abzurufen, sind geeignet, bei den betroffenen Personen einen psychischen Anpassungsdruck zu erzeugen, durch den sie in ihrer Freiheit, ihr Handeln aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu gestalten, wesentlich gehemmt werden (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I 2 d cc der Gründe; BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - aaO, zu C II 1 a der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 64, NJW 2008, 1505) .

    d) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die von den Betriebsparteien bzw. der Einigungsstelle getroffene Regelung geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 d der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 163, NJW 2008, 1505) .

    Um das festzustellen, bedarf es einer Gesamtabwägung der Intensität des Eingriffs und des Gewichts der ihn rechtfertigenden Gründe (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 d cc der Gründe mwN; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und 1 BvR 1254/07 - Rn. 168, NJW 2008, 1505).

    Das Gewicht der Beeinträchtigung hängt ua. davon ab, ob die Betroffenen als Personen anonym bleiben, welche Umstände und Inhalte der Kommunikation erfasst werden und welche Nachteile den Grundrechtsträgern aus der Überwachungsmaßnahme drohen oder von ihnen nicht ohne Grund befürchtet werden (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO; BVerfG 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 - und - 1 BvR 1084/99 - BVerfGE 109, 279, 353, zu C II 3 b ee (4) (a) der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 80, NJW 2008, 1505) .

    Den Betroffenen kann hierdurch vorheriger Rechtsschutz faktisch verwehrt und nachträglicher Rechtsschutz erschwert werden (vgl. BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - aaO, Rn. 77 - 79).".

  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2013 - 5 TaBV 6/13
    Das Arbeitsgericht habe die in dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 20.08.2008 - 1 ABR 16/07 - aufgestellten Grundsätze zur Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht richtig angewendet.

    Der Betriebsrat lasse in der Beschwerdeschrift außer Acht, dass die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.08.2008 - 1 ABR 16/07, zu einem nicht vergleichbaren Sachverhalt ergangen sei.

    a) Für die durch Betriebsvereinbarung ermöglichte Videoüberwachung im Betrieb hat das Bundesarbeitsgericht in dem Beschluss vom 26.08.2008 - 1 ABR 16/07 -, Rn. 14-21, (BAGE 127, 276-297) folgende Rechtsgrundsätze aufgestellt, denen sich die Kammer uneingeschränkt anschließt: "2.

    Die produzierten Standbilder dienen - anders als die zugrundeliegende Fallgestaltung in dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts am 26.08.2008, Az. 1 ABR 16/07, - gerade nicht der Verhaltenskontrolle der Arbeitnehmer (Aufklärung bzw. Vermeidung der von Arbeitnehmern begangener Diebstähle bzw. Unterschlagungen), sondern ausschließlich der Optimierung der Flächenauslastung und der sachgerechten Steuerung operativer Abläufe.

    (dd) Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.08.2008, Az. 1 ABR 16/07, ist hier nicht einschlägig.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2013 - 5 TaBV 6/13
    Das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedarf dabei unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung in besonderem Maße des Schutzes (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I 2 d cc der Gründe; BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - BVerfGE 65, 1, 42, zu C II 1 a der Gründe).

    Die mit der elektronischen Datenverarbeitung grundsätzlich verbundenen technischen Möglichkeiten, Einzelangaben über eine Person unbegrenzt zu speichern sowie jederzeit abzurufen, sind geeignet, bei den betroffenen Personen einen psychischen Anpassungsdruck zu erzeugen, durch den sie in ihrer Freiheit, ihr Handeln aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu gestalten, wesentlich gehemmt werden (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I 2 d cc der Gründe; BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - aaO, zu C II 1 a der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 64, NJW 2008, 1505) .

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2013 - 5 TaBV 6/13
    Das Gewicht der Beeinträchtigung hängt ua. davon ab, ob die Betroffenen als Personen anonym bleiben, welche Umstände und Inhalte der Kommunikation erfasst werden und welche Nachteile den Grundrechtsträgern aus der Überwachungsmaßnahme drohen oder von ihnen nicht ohne Grund befürchtet werden (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO; BVerfG 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 - und - 1 BvR 1084/99 - BVerfGE 109, 279, 353, zu C II 3 b ee (4) (a) der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 80, NJW 2008, 1505) .
  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2013 - 5 TaBV 6/13
    Betriebsvereinbarungen sind wegen ihrer nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG unmittelbaren und zwingenden Wirkung Akte innerbetrieblicher privater Normsetzung (BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 94 = EzA BetrVG 2001 § 88 Nr. 1).
  • BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 1084/99

    Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts im Rahmen einer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2013 - 5 TaBV 6/13
    Das Gewicht der Beeinträchtigung hängt ua. davon ab, ob die Betroffenen als Personen anonym bleiben, welche Umstände und Inhalte der Kommunikation erfasst werden und welche Nachteile den Grundrechtsträgern aus der Überwachungsmaßnahme drohen oder von ihnen nicht ohne Grund befürchtet werden (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO; BVerfG 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 - und - 1 BvR 1084/99 - BVerfGE 109, 279, 353, zu C II 3 b ee (4) (a) der Gründe; vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 80, NJW 2008, 1505) .
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